Ich unterstütze Firmen - Privatpersonen – Behörden in brandschutztechnisch – baurechtlichen Belangen mit:
• Beratungen, Privatgutachten
• genehmigungsrechtlichen Nachweisen n. Bauvorlagenverordnung Bayern
• Bescheinigungen und Prüfberichten (§63 BayBO / §19 PrüfVBau)
Brandschutztechnische Nachweise nach §11 BauVorlV
Die Schwerpunkte des Sachverständigenbüros Thomas Prenntzell liegen in
1. der Entwicklung optimierter brandschutztechnischer Konzepte im Rahmen von Um- bzw. Neuplanungen von Gebäuden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und gestalterischen Belange
2. dem Entwurf brandschutztechnischer Nachweise / Konzepte für bestehende bauliche Strukturen
In der Regel finden meine Planungen und Beratungen in brandschutztechnischen Nachweisen bzw. brandschutztechnischen Konzepten, wie sie nach den baurechtlichen Vorgaben der Landesbauordnung erforderlich werden, ihren Niederschlag.
Dabei werden meine Planungen stets in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Bauherrschaft, den Planern und den Vertretern der Behörden und Feuerwehren durchgeführt.
Prüfung brandschutztechnischer Nachweise nach §19 PrüfVBau
Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld des Büros ist,
3. die Prüfung und Bescheinigung von vorgelegten brandschutztechnischen Nachweisen und die Zustimmung zu beantragten Abweichungen vom gültigen Baurecht im Sinne der Regelungen des §19 der Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau).
Seminare und Fortbildungen
Auf Wunsch können wir unser Wissen unterstützend weitergeben und führen Seminarvorträge oder Fortbildungen durch.